Dienstleistungen

Offizielle Papiere, Behördengänge und vieles mehr.

  • Beratung und Unterstützung im Ausland
  • Rückführung mit Bestattungswagen oder Flugzeug
  • Überführungsdienst vom Flughafen (CH) zum Bestattungsort in der Schweiz
  • Organisation des Abschieds
  • Buchung von Erdbestattung oder Kremation
  • Dokumentendienst nach internationalen Richtlinien
  • Transport per Flugzeug oder Bestattungswagen
  • Lieferung internationaler Sargmodelle, Überführungssärge mit Zinkeinlage und Druckausgleich
  • Einbalsamierung, Formalinbehandlung
  • Versorgung der verstorbenen Person, fachgerechte Kühlung und Lagerung
  • Verlötung der Zinkeinlage unter Aufsicht der Behörden
  • Versiegelung des Sarges durch amtliche Person
  • Einbezug der zuständigen Ambassade
  • Buchung des Flugtransportes oder Fahrt mit Bestattungswagen an die Zieldestination
  • Überführungsdienst aus der ganzen Schweiz zum Flughafen Zürich, Genf, Basel oder Belp


Wichtig:

  • Für die Erstellung des internationalen Todesscheines benötigt man folgende Dokumente der Verstorbenen Person:
  • Pass, bei Ehepaaren auch den Pass des Partners/Partnerin
  • Geburtsschein mit Elternnamen (von beiden Partnern)
  • Eheschein mit Elternnamen
  • Wohnsitzbestätigung
  • Niederlassungsausweis
  • Scheidungsurkunde (bei geschiedenen)

Bitte beachten Sie die besonderen Geschäftsbedingungen:

  • Für die Vorbereitung einer Auslandüberführung benötigen wir in der Regel ein bis zwei Arbeitstage.
  • Aufträge für eine Auslandüberführung können wir gegen Vorauszahlung annehmen, besondere Konditionen auf Anfrage.

Über die Kosten einer Auslandüberführung geben wir detailliert Auskunft: 033 243 21 33 oder per E-Mail office@boenzli-bestattungen.ch

Bei einer Urnenbeisetzung im Ausland besteht die Möglichkeit, dass die Angehörigen nach der Kremation (Einäscherung) in der Schweiz die Urne mit der Asche an den Beisetzungsort überführen. Auch ein Urnenversand ist eingeschränkt möglich. Das Krematorium stellt das Kremationszeugnis für den Transport der Urne aus. Die dazugehörende Todesbescheinigung ist beizulegen.

Wichtig:

In einigen Ländern besteht eine Friedhofpflicht. Urnen können somit nur im Friedhof beigesetzt werden. Wir empfehlen in diesem Fall, sich eine Empfangsbestätigung des betreffenden Friedhofes unbedingt vor dem Transport einzuholen. Erkundigen Sie sich bei uns oder bei der Botschaft des Ziellandes über weitergehende Vorschriften.