Bei einer Urnenbeisetzung im Ausland besteht die Möglichkeit, dass die Angehörigen nach der Kremation (Einäscherung) in der Schweiz die Urne mit der Asche an den Beisetzungsort überführen. Das Krematorium stellt das Kremationszeugnis für den Transport der Urne aus. Die dazugehörende Todesbescheinigung ist beizulegen.